Im Schlichtungsverfahren unterstützt der Schlichter die Parteien bei ihrem Bestreben nach einer einvernehmlichen Lösung und unterbreitet Vergleichsvorschläge. Gegenstand von Schlichtungsverfahren sind in der Regel fachliche Begutachtungen durch einen Sachverständigen. Schlichter führen die verschiedenen Positionen zusammen, bewerten sie und treffen einen Vergleichsvorschlag, den die Parteien annehmen können. Scheitern die Vergleichsverhandlungen, kann das Schlichtungsgutachten für den weiteren Fortgang des Projektes dennoch eine wichtige Rolle spielen.
In Schlichtungsverfahren zählt neben der fachlichen Kompetenz insbesondere auch die Fähigkeit, zwischen den Parteien zu vermitteln. So ließen sich in der Vergangenheit viele Konflikte von uns dadurch lösen, dass wir als neutrale Dritte involviert waren und so zu einer Atmosphäre einvernehmlicher Streitbeilegung beitragen konnten. Für fundierte Vergleichsvorschläge helfen uns unser sowohl technischer als auch juristischer Hintergrund sowie unsere jahrelange Schlichtungspraxis in allen Regionen Deutschlands.