Häufig werden Bauprozesse auf Grundlage von Sachverständigengutachten entschieden. In diesen Gutachten können insbesondere technische Fragestellungen sachkundig geklärt werden. Die Vertragsparteien können das Schiedsgutachten im Vertrag als für sich verbindlich erklären. Vor der Veröffentlichung des Schiedsgutachtens erhalten die Beteiligten rechtliches Gehör und werden in einem formalisierten Verfahren beteiligt.
Die Vielfältigkeit im Bausektor erfordern Experten, die in ihrem jeweiligen Bereich eine ausgewiesene fachliche Spezialisierung mitbringen. Fehlt uns die fachliche Spezialisierung in einem bestimmten Gebiet (z.B. Bauart, -leistung, -stoff, -konstruktion oder -werk), zögern wir nicht, einen Fachmann aus unserem umfassenden nationalen und internationalen Netzwerk als Schiedsgutachter zu empfehlen.