Schiedsverfahren

Fachkundiges Schiedsgericht anstelle des ordentlichen Rechtswegs

In Schiedsverfahren treffen von den Parteien ausgewählte fachkundige Schiedsrichter Entscheidungen mit der Wirkung eines gerichtlichen Urteils. Diese Form außergerichtlicher Streitbeilegung erfreut sich zunehmend größerer Beliebtheit, da sie nicht öffentlich stattfindet, die staatliche Justiz entlastet und fachliche Nähe sowie Spezialisierung der Schiedsrichter verspricht. Das förmliche Schiedsverfahren ist in den §§ 1025 bis 1066 ZPO geregelt (sog. Ad-hoc-Schiedsverfahren). In Bausachen vereinbaren die Parteien aber gern die von verschiedenen Institutionen herausgegebenen, bauspezifischen Schiedsverfahrensordnungen. Der ordentliche Rechtsweg ist bei Schiedsvereinbarungen ausgeschlossen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Beratung bei der Auswahl der passenden Streitbeilegungsmethode
  • Erstellung von Schiedsklauseln
  • Beratung bei der Auswahl der Schiedsverfahrensordnung
  • Begleitende Gutachten für Schiedsverfahren
  • Anwaltliche Vertretung in Schiedsverfahren
  • Tätigkeit als Schiedsrichter

Unser Mehrwert für Sie

Die Abwicklung komplexer Schiedsgerichtsverfahren, die anders als Verfahren vor ordentlichen Gerichten i.d.R. in einer Instanz abgewickelt werden, setzt einen reichhaltigen Erfahrungsschatz voraus. Wir haben unzählige Schiedsverfahren in unserer Praxis aus verschiedenen Blickwinkeln erlebt – aus der Perspektive des Parteivertreters, in der Rolle des Gutachters oder als unabhängige Entscheidungsinstanz. Mit unserem großen interdisziplinären Team können wir jederzeit große Verfahren mit den erforderlichen personellen Ressourcen betreuen.